Die Blockade und der Versuch des Eindringens seien eine klare Nötigung. Der Beschuldigte habe sie und ihren Ehemann an der Benutzung des Lifts gehindert. Er habe die Zugangssituation der Attika-Wohnung gekannt und kein Recht auf Blockade, Behinderung oder Zutritt in die Wohnung gehabt. Nötigung setze keine Minimaldauer voraus. Sie sei erfüllt, wenn die Opfer einfach warten müssten, bis der Täter mit seiner nötigenden Handlung nachlasse. Es gebe kein "übliches Mass", das zu erdulden wäre.