3.3. Die Beschwerdeführerin erstattete am 20. Januar 2025 (Datum Postaufgabe) eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. An ihren mit Beschwerde gestellten Anträgen hielt sie sinngemäss fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: