Diese Ausführungen stellen wiederum blosse Behauptungen dar. Den Akten der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten lassen sich jedenfalls keine Diskussionen bezüglich der rechtlichen Einordnung der Taten entnehmen. Zutreffend ist, dass die Beschwerdeführerin mit ihrer Einsprache vom 11. September 2023 auch eine Verurteilung des Beschuldigten wegen versuchter Nötigung verlangte (act.