Selbst hinsichtlich des letzten Vorfalls am 15. Januar 2021 erklärte sie sich hierzu noch anlässlich ihrer Einvernahme vom 16. Januar 2021 bereit (act. 77). Die ärztliche Bescheinigung vom 27. Januar 2021 (act. 185), welche bei einer direkten Gegenüberstellung von einer möglichen psychischen Dekompensation spricht, erscheint daher fragwürdig, wird der plötzliche Sinneswandel doch mit keinem Wort begründet.