3. Eventualiterbegehren 3.1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 22. Oktober 2024 des BG Bremgarten aufzuheben und die Sache sei zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen (zzgl. MwSt)." -5- 3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten teilte mit Eingabe vom 6. Dezember 2024 mit, unter Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Verfügung auf eine Stellungnahme zur Beschwerde zu verzichten.