2. Hauptbegehren 2.1. Es sei die Verfügung des Strafgerichts Bremgarten vom 22. Oktober 2024 aufzuheben wie folgt abzuändern: 2.2. Dispositiv Ziffer 2 der Verfügung des Strafgerichts Bremgarten vom 22. Oktober 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von CHF 5'952.00 zu bezahlen.