2.5. Der Beschuldigte beantragte am 2. Mai 2024 ebenfalls die Abweisung der Begehren der Beschwerdeführerin, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen "zu Lasten der Strafklägerin sowie der Zivil- und Strafklägerin" [C._____ und die Beschwerdeführerin], unter Anordnung solidarischer Haftbarkeit. 2.6. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Mai 2024 eine Stellungnahme zu den Eingaben der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 11. April 2024 und des Beschuldigten vom 2. Mai 2024 ein und hielt an ihren gestellten Anträgen fest. 2.7. Am 22. Oktober 2024 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten Folgendes: