1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess am 29. September 2022 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung und sexueller Belästigung, alles begangen zum Nachteil der Beschwerdeführerin sowie in Bezug auf die Drohung auch zum Nachteil von C._____. Der Beschuldigte wurde hierfür zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 130.00, bedingt aufgeschobenen bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt. Des Weiteren wurde er verpflichtet, die Verfahrenskosten zu bezahlen. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.