1. In Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv-Ziffer 2 der Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 21. Oktober 2024 aufgehoben. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden wird angewiesen, die Löschung der bereits vorgenommenen Ausschreibung im RIPOL und allenfalls weiteren Datenbanken zu veranlassen. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)