1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 30. Oktober 2023 Anklage gegen A._____ (Beschwerdeführer) beim Bezirksgericht Rheinfelden wegen bandenmässigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis sowie Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 2'000.00. Darüber hinaus sei der Beschwerdeführer für die Dauer von 10 Jahren des Landes zu verweisen.