3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten begründet die Einstellung des Verfahrens einerseits mit dem Umstand, der Beschuldigte habe glaubhaft dargelegt, Preisreduktionen und spezielle Rabatte ausschliesslich im Rahmen der von ihm in Absprache mit der Geschäftsleitung entwickelten Marketingstrategie gewährt zu haben. Der Beschuldigte habe hierzu das damalige 3-Phasen-Werbekonzept (Liquidation der Möbel, Neupositionierung im Markt, Stilllegung der Gesellschaft) sowie verschiedene Flyer der Beschwerdeführerin zu den Akten gereicht, auf welchen mit Rabatten, Tauschprämien und weiteren Sonderofferten geworben werde.