3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 4. April 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.5. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Mai 2024 ersuchte der Beschuldigte um Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei und beantragte die Einforderung einer Sicherheitsleistung von der Beschwerdeführerin; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin, eventualiter der Staatskasse. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: