3.2. Mit Verfügung vom 8. März 2024 forderte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Vertreter der Beschwerdeführerin auf, dazu Stellung zu nehmen, ob er die Beschwerdeführerin handelnd durch ihren Verwaltungsrat und/oder handelnd durch die Konkursverwaltung vertrete. -3- 3.3. Mit Stellungnahme vom 25. März 2024 teilte der Vertreter der Beschwerdeführerin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit, dass er die Beschwerdeführerin handelnd durch den Verwaltungsrat vertrete.