- 14 - Hafteinvernahme vom 20. August 2024, zu Frage 14, wonach der Wald, so wie man in ihn hineinrufe, zurückrufe), überzeugt summarisch betrachtet nicht. Wenn im Austrittsbericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 8. August 2024 offenbar beschrieben wurde, dass sich der Beschwerdeführer gegenüber Mitarbeitenden "verbal" aggressiv bzw. "verbal sowie körperlich" bedrohlich verhalten habe (Vorabstellungnahme, S. 5), legt dies im Gegenteil nahe, dass der Beschwerdeführer im betrunkenen Zustand sozusagen keine Widerrede duldet und dabei in einer Art und Weise bedrohlich auftritt, dass dies bei weniger