"die Sicherheitslage" einer Person erheblich beeinträchtigen). Zudem stellt die im Vorfall vom 18. August 2024 begründete Befürchtung weiterer Würgehandlungen prospektiv betrachtet eine nicht hinnehmbare Gefahr auch für Leib und Leben zukünftiger Opfer dar, wie von der Gutachterin überzeugend dargelegt.