bezüglich der Umsetzung habe. Zu Frage 5.6 führte sie aus, dass sie die Chancen, beim Beschwerdeführer eine echte Behandlungs- und Abstinenzmotivation zu erreichen, als "nicht allzu gross", aber auch nicht als "völlig unrealistisch" einschätze. Eine dauerhafte Behandlung gegen den - 12 - Willen des Beschwerdeführers erscheine "wenig vielversprechend" bzw. sei "nicht zielführend".