Es könne auch zu Angriffen gegen Zufallsbekanntschaften oder dem Beschwerdeführer Hilfe anbietende Personen kommen, was besonders problematisch sei, weil der Beschwerdeführer beschuldigt werde, eine ihm bekannte, aber nicht besonders nahestehende Person mit einem Messer angegriffen zu haben, und weil der Beschwerdeführer schon wiederholt wegen Waffenbesitzes verurteilt worden sei. Zu Frage 5.5 führte sie aus, dass sich der Beschwerdeführer eine ambulante Massnahme vorstelle, sich Unterstützung im Hinblick auf die Wohnungssuche und die Beziehung zu E._____ erhoffe und einen Abstinenzwunsch bezüglich seines Alkoholkonsums bekunde, bisher aber kaum eine "realistische Vorstellung"