Bei Entlassung in die aktuelle soziale Situation bzw. ein "unstrukturiertes Setting" ohne adäquate Behandlung, Unterstützung und Hilfsangebote seien "ähnliche Verhaltensweisen" bis hin zu schweren ei- gen- und fremdgefährdenden Handlungen nicht auszuschliessen bzw. mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Aufgrund des Scheiterns der zuletzt angeordneten Ersatzmassnahmen und im Hinblick auf die Ergebnisse der vorläufigen prognostischen Einschätzung seien Ersatzmassnahmen derzeit nicht ausreichend, um dem Risiko erneuter Straftaten angemessen zu begegnen (Ziff. 4.3; vgl. auch Antwort zu Frage 5.4).