Sodann soll er am 24. Juli 2024 vor einer Fixerstube für Drogenabhängige in Winterthur D._____ mit dem Tod gedroht und ihm mit einem Messer eine Schnittwunde am Rücken zugefügt haben (Haftverlängerungsgesuch). Schliesslich soll er am 18. August 2024 seiner Lebenspartnerin E._____ beim Bahnhof Schlieren bei einer verbalen Auseinandersetzung gedroht haben, sie unter den nächsten Zug zu werfen und sie "einmal" zu erwürgen. Hernach sollen sich der Beschwerdeführer und E._____ in Schlieren zum Stadtpark begeben haben, wo er ihr mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht und gegen den Körper geschlagen, sie an den Haaren gezogen und mit den Händen am Hals gepackt habe (Haftverlängerungsgesuch;