Die Gefahr, dass ein Gericht unbemerkt gestützt auf die persönliche Sichtweise einer anderen Person entscheiden könnte, stellt sich je nach Verfahrenssituation unterschiedlich dar. Wichtig ist ein persönlicher Eindruck des Gerichts etwa dann, wenn die Glaubwürdigkeit einer Person oder die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zweifelhaft erscheinen, oder wenn ein "zutreffendes" und möglichst umfassendes Verständnis von Persönlichkeit und Motivation der beschuldigten Person unabdingbar erscheinen, um etwa bei der Strafzumessung das Vorliegen von Reue "richtig" beurteilen zu können.