Er sei hierüber aber nicht beraten worden. Folglich sei "jetzt" eine mündliche Verhandlung durchzuführen, damit er und sein amtlicher Verteidiger sich erstmals persönlich gegenüber dem Haftrichter äussern könnten. Gerade bei Fortsetzungsgefahr, wie von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach geltend gemacht, sei die Erhältlichmachung eines persönlichen Eindrucks "gewichtig" und dürfe nicht an eine Staatsanwaltschaft oder Gutachterin delegiert werden.