Bei Anordnung der Untersuchungshaft am 21. August 2024 durch das Bezirksgericht Dietikon, Zwangsmassnahmengericht, sei er nicht anwaltlich verteidigt gewesen. Das sei angesichts seiner damals schon bekannten persönlichen Umstände und der in der Vorabstellungnahme gestellten Diagnosen unverständlich und problematisch. So sei anlässlich seiner Hafteinvernahme vom 20. August 2024 (act. 65 ff.) protokolliert worden, dass er möglicherweise Entzugserscheinungen und eine stark verwaschene Sprache habe. Deshalb hätte man ihm umgehend eine amtliche Verteidigung zur Seite stellen müssen. Er habe damals zwar auf eine mündliche Haftverhandlung verzichtet. Er sei hierüber aber nicht beraten worden.