3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 25. November 2024 zugestellte Verfügung am 2. Dezember 2024 Beschwerde. In prozessualer Hinsicht beantragte er die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, in materieller Hinsicht die Aufhebung der angefochtenen Verfügung (unter -3- Kostenfolgen zu Lasten der Staatskasse) und seine umgehende Haftentlassung, eventualiter unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen. Subeventualiter beantragte er eine Beschränkung der Haftverlängerung auf einen Monat.