Aus Anlass des Vorfalls vom 24. Juli 2024 ordnete das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, gestützt auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland mit Verfügung vom 27. Juli 2024 verschiedene Ersatzmassnahmen an. Der Vorfall vom 18. August 2024 führte gleichentags zur Verhaftung des Beschwerdeführers. Gestützt auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl ordnete das Bezirksgericht Dietikon, Zwangsmassnahmengericht, mit Verfügung vom 21. August 2024 Untersuchungshaft an.