3. Soweit sich der Beschwerdeführer über die Unverhältnismässigkeit des Verhaltens der drei Polizisten anlässlich der Haus- und Personendurchsuchung beschwert, kann ihm nicht gefolgt werden. Die Mobiltelefone sind im Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände erfasst und deren Beschlagnahme (demnach auch deren Empfang) wurde von den Polizisten am 23. Oktober 2024 unterschriftlich bestätigt (UA Dossier Zwangsmassnahmen, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl, S. 7).