Die Mobiltelefone könnten von den Strafverfolgungsbehörden durchsucht werden. Über eine allfällige Rückgabe sei nach erfolgter Auswertung zu entscheiden. Die Schwere des im Raum stehenden Delikts (Vergehen) rechtfertige die angeordnete Sicherstellung und Durchsuchung der Mobiltelefone.