Ein ihm von seinem Vater vererbtes Nunchaku sei nicht beschlagnahmt worden. Während der Durchsuchung sei ihm die Rückgabe wenigstens eines seiner Smartphones bzw. der SIM-Karte verweigert worden, was unverhältnismässig sei. Der Beschwerdeführer habe sich unter Druck gesetzt gefühlt, Unterschriften zu leisten. Hinsichtlich Bekanntgabe der Passwörter habe er nur deshalb unterschrieben, weil er geglaubt habe, seine Smartphones in zwei bis drei Tagen ohne Siegelung zurückzuerhalten. Die Haus- und Personendurchsuchung habe seine Gesundheit beeinträchtigt und seiner Familie, insbesondere seiner 85-jährigen Mutter, unnötige Sorgen bereitet. Die Mobiltelefone seien zu versiegeln.