In solchen Fällen fehlt es in der Regel an einem aktuellen und praktischen Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Anordnung. Allerdings kann die Frage, ob die Haus- und Personendurchsuchung rechtens war, in einem Entsiegelungsverfahren oder Beschwerdeverfahren gegen eine Beschlagnahme geprüft werden, da es jedenfalls in der Regel unzulässig wäre, rechtswidrig erlangte Beweismittel ins Strafverfahren einzuführen (Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2018.89 vom 14. Juni 2018 E. 1.2.2; Urteil des Bundesgerichts 1B_310/2012 vom 22. August 2012 E. 2).