2.3. Am 24. Oktober 2024 dehnte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Zufallsfunde aus der Hausdurchsuchung auf Vergehen gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) und das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 BetmG) aus. 2.4. Mit Befehl vom 24. Oktober 2024 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau neun Minigrip mit je ca. 4g Cannabis, eine Imitationswaffe Pistole mit Munition (Plastik), eine Imitationswaffe Revolver mit Munition (Plastik) sowie eine Imitationswaffe AK 47 mit Munition (Plastik). -3-