Es sollte nach Aufzeichnungsgeräten des Beschwerdeführers gesucht werden, auf welchen sich Fotos, Videos etc. befinden. Ferner sollten die Aufzeichnungsgeräte gesichert und beschlagnahmt werden. 2.2. Am 23. Oktober 2024 führte die Kantonspolizei Aargau die Haus- und Personendurchsuchung durch. Dabei wurden zwei Mobiltelefone (Apple iPhone 13 und Apple iPhone 11 jeweils mit Hülle schwarz) beschlagnahmt und diverse Zufallsfunde (Imitationswaffe Pistole mit Munition [Plastik], Imitationswaffe Revolver mit Munition [Plastik], Imitationswaffe AK47 mit Munition [Plastik], mehrere Päckchen mit angeblich 4g Marihuana pro Pack) gesichert.