in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 21. Oktober 2024 stellte B._____ (nachfolgend: Strafklägerin) gegen A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Verletzung des Geheimoder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179 quater StGB) Strafantrag bei der Kantonspolizei Aargau. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete gleichentags diesbezüglich ein Verfahren gegen den Beschwerdeführer.