Art. 257d OR setzt nicht voraus, dass die Mietzins- oder Nebenkostenforderung unbestritten ist oder gerichtlich festgestellt wurde, sondern lediglich, dass sie fällig ist. Wenn einem Mieter eine Zahlungsfrist gesetzt wird und er die Forderung als unberechtigt ansieht, muss er entscheiden, ob er zahlen will oder nicht. Im letzteren Fall geht er das Risiko ein, dass sich die Forderung des Vermieters am Ende als berechtigt erweist und dass womöglich der Mietvertrag gekündigt wird.