3.2. Mit Verfügung vom 12. November 2024 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 14. November 2024 zugestellt. Die Sicherheit ging am 18. November 2024 bei der Obergerichtskasse ein. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.