3. 3.1. Mit Eingabe vom 7. November 2024 erhob A._____ gegen die ihm am 1. November 2024 zugestellte Nichtanhandnahmeverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung der Nichtanhandnahmeverfügung. -3-