Plus500SEY Ltd., welche die Webseite www.plus500.com betreibt) rund 1–2 Jahre dauern. Eine vorzeitige Verwertung zu Marktpreisen und der Transfer des Erlöses auf ein Bankkonto des Beschwerdeführers minimiert das Risiko, dass die fraglichen Wertschriften an Wert einbüssen oder abhandenkommen (vgl. dazu oben, E. 3.1.1 mit Verweis auf BGE 148 IV 74 E. 3.1). Im Übrigen handelt es sich bei den fraglichen Aktien bzw. beim Aktienindex um Titel, die der Beschwerdeführer ohne Weiteres am Markt wieder erwerben kann.