Zwar wird dadurch auch eine allfällige Gewinnchance im Falle einer längerfristig positiven Beeinflussung der Börse durch die Wahl Trumps begrenzt, durch die Umwandlung von Wertschriften in Schweizer Franken erfolgt hingegen eine Substitution in einen stabilen Vermögenswert, wodurch auch die privaten Interessen des Beschwerdeführers wiederum berücksichtigt werden. Beachtet werden müssen demgegenüber auch die mit den Aktiven zusammenhängenden Risiken, eine allfällige Schadenersatzpflicht des Staates bzw. die Vorgaben gemäss Art. 1 der Verordnung vom 3. Dezember 2010 über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte.