In den Abwägungsvorgang sind zudem weitere Aspekte, wie die voraussichtliche Dauer des Verfahrens, einzubeziehen. Bei Finanzprodukten mit einem Bör- sen- oder Marktpreis bezieht sich das Interesse des Inhabers eher auf deren Wert als auf den Titel, der diesen verkörpert. Durch die Umwandlung von Wertschriften in Schweizer Franken erfolgt eine Substitution in einen stabilen Vermögenswert. Da auf diese Weise auch die privaten Interessen berücksichtigt werden, ist das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt (REMUND/WYSS, a.a.O., S. 336 mit Hinweisen u.a. auf die Urteile des Bundesgerichts 1B_95/2011 vom 9. Juni 2011 E. 3.1;