Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, dass die Strafbehörde die beschlagnahmten Vermögenswerte sorgfältig verwalten muss, um jede Wertminderung zu vermeiden. Die Strafbehörde soll zudem vor allem sicherstellen, dass der Vermögenswert selbst den Börsen- und Marktrisiken entzogen ist. Das Bundesstrafgericht hat sich im Grundsatz für die Stabilisierung des beschlagnahmten Vermögenssubstrats ausgesprochen (CÉDRIC REMUND/ DOMINIC WYSS, Nr. 58 Tribunal pénal fédéral, Cour des plaintes, Décision du 4 juin 2014 dans la cause A. SA et B. Inc. contre Ministère public de la Confédération – BB.2013.189 et BB.2013.190 [Urteilsbesprechung