Bevor diese Positionen geschlossen und das Guthaben auf Bankkonten des Beschwerdeführers transferiert würden, seien die Vermögenswerte nicht sicher angelegt. Zudem sei bei den auf Plus500.com aufgefundenen Positionen unklar, ob es sich dabei um Aktien oder um Differenzkontrakte handle, bei welchen ein Totalverlust drohe. Da in der Zwischenzeit Donald Trump als Präsident gewählt worden sei und der Kurs von Trump Media & Technology Group Corp. wieder gestiegen sei, spreche nichts gegen eine Schliessung der Positionen.