Der Beschwerdeführer sei laut telefonischer Rückmeldung vom 31. Oktober 2024 mit der Veräusserung der Vermögenswerte und dem Transfer des Guthabens auf ein gesperrtes Bankkonto von ihm einverstanden, weshalb die genannten Positionen sofort zum geltenden Marktpreis zu veräussern seien. Weiter sei das Guthaben auf dem genannten Account so rasch als möglich auf ein gesperrtes Bankkonto des Beschwerdeführers zu transferieren. 2.2. Der Beschwerdeführer machte in seiner Beschwerde vom 4. November 2024 im Wesentlichen geltend, dass er sich zunächst mit der Verwertung sämtlicher Aktien auf Plus500 einverstanden erklärt habe. Anlässlich -5-