" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. Oktober 2024 sei aufzuheben und es sei von einer Verwertung sämtlicher Wertschriften etc. auf dem Account aaa@aaa.de auf www.plus500.com zu verzichten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung (zzgl. MWST) seien auf die Gerichtskasse zu nehmen." sowie dem prozessualen Antrag: " Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Mit Verfügung vom 7. November 2024 erteilte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts der Beschwerde einstweilen die aufschiebende Wirkung.