Einträge in der Gemeinderegister- systeme-Plattform [GERES-Plattform], zuletzt besucht am: 15. November 2024). Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers ist seine Ehefrau seit dem 30. August 2024 freiwillig von ihm getrennt und lebt mit den beiden gemeinsamen Kindern nicht mehr am Wohnort des Beschwerdeführers in S._____, sondern wieder in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde QT._____ im Kanton QU._____ (vgl. Eintrag in der Gemeinderegistersysteme-Plattform [GERES-Plattform], zuletzt besucht am: 15. November 2024).