__ in der Einvernahme vom 21. März 2024 des Betäubungsmittelhandels beschuldigt. Gemäss E._____ würde der Beschuldigte «die kleineren Veräusserungen für 50, 100» Gramm machen. Sein Bruder (F._____) würde ihm hierfür das Kokain «in Kilos» übergeben." Weiter führte die Vorinstanz aus, in der Zwischenzeit habe sich nichts zu Gunsten des Beschwerdeführers verändert, vielmehr habe sich der Verdacht insofern erhärtet, als G._____ den Beschwerdeführer als jene Person habe identifizieren können, die dabei gewesen sei, als H._____ am 17. Mai -4-