Damit liegt auch die grosse Wahrscheinlichkeit vor, dass es sich jeweils bei dem in den überwachten Chats erwähnten «C._____» bzw. «C._____» um den Beschuldigten handeln könnte. Des Weiteren kann der Beschuldigte insofern mit Betäubungsmittelhandel in Verbindung gebracht werden, als dass bei B._____ eine Tupperdose mit 163 g Kokain darin aufgefunden werden konnte, auf der sich der Fingerabdruck des Beschuldigten befand (vgl. Bericht Dakty-Hit auf A._____ der Kantonspolizei Aargau vom 16. März 2022). Zudem wird der Beschuldigte von E._____ in der Einvernahme vom 21. März 2024 des Betäubungsmittelhandels beschuldigt.