Aus diesem Satz kann mit grosser Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass es sich bei «C._____» um den Beschuldigten handeln muss. Hierfür spricht zum einen, dass der Beschuldigte der Bruder von D._____ ist (womit er denselben Vater hat wie D._____), und zum anderen die Ähnlichkeit seines Vornamens «A._____» zu «C._____». Damit liegt auch die grosse Wahrscheinlichkeit vor, dass es sich jeweils bei dem in den überwachten Chats erwähnten «C._____» bzw. «C._____» um den Beschuldigten handeln könnte.