2.2. Am 15. Oktober 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate. 2.3. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers um drei Monate, bis am 23. Januar 2025. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 25. Oktober 2024 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2024 mit Eingabe vom 4. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: