Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 24. Oktober 2024 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. 2. 2.1. Der Beschwerdeführer wurde am 25. Juli 2024 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 28. Juli 2024 bis am 24. Oktober 2024 in Untersuchungshaft versetzt.