_ bzw. Teilnahme von ihr an dieser wie auch immer gearteten "Intervention" möglich sein soll, ist schlicht nicht ersichtlich, wenn man berücksichtigt, dass es gemäss Gutachterin (sowie auch der Töchter) B._____ war und ist, die das Denken und Handeln des Beschwerdeführers bestimmt, der seit über 50 Jahren offenbar nicht nur Vorhaltungen, Kontrollen und Eifersucht auszuhalten hat, sondern insbesondere auch körperliche Angriffe von B._____, ohne in dieser Zeit (mit Ausnahme des 8. Juli 2024) selbst je Gewalt angewandt zu haben (Vorabstellungnahme, S. 21). - 15 -