- Die Gutachterin empfahl in ihrer Vorabstellungnahme als Ersatzmassnahme einzig eine geeignete "Intervention", wobei sie als niederschwellige und rasch realisierbare "Möglichkeit" die Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt Aargau nannte (Vorabstellungnahme, S. 23). Wie ihrem Gutachten zu entnehmen ist, geht es darum, dem Beschwerdeführer im Rahmen von Gesprächen die Gefährlichkeit der Situation "klarzumachen", ihm Entlastung und Hilfe anzubieten und mit ihm geeignete Strategien zur Vermeidung künftiger Gewalttaten zu entwickeln. Die Gutachterin brachte aber sowohl in der Vorabstellungnahme als auch im Gutachten klar zum Ausdruck, dass B.__