wonach sie keine Verbote bräuchten, sie sich das nicht gefallen lasse und einen Anwalt brauche; zu Frage 123, wonach sie wünsche, dass der Beschwerdeführer entlassen werde und man sie in Ruhe lasse; Aktennotiz der Kantonspolizei Aargau vom 15. Juli 2024 [HA.2024.371, Beilage 1 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 31. Juli 2024] zu einem Telefonat mit E._____ [Tochter des Beschwerdeführers und von B._____], wonach B._____ schon immer unter Verfolgungswahn gelitten habe, dem Beschwerdeführer Affären und andere Bekanntschaften vorgeworfen und ihn "sehr stark" kontrolliert habe; Einvernahme von F._____ [Tochter des Beschwerdeführers und von B._____] vom 25. Juli 2024 [